Laserschutzkabinen
Der (gesetzlich vorgeschriebene) wirksame Schutz vor Laserstrahlen
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Lasereinrichtungen können äußerst intensive, stark gebündelte Strahlung durch den Effekt der stimulierten Emission im Bereich des sichtbaren Lichtes oder im infraroten oder ultravioletten Spektralbereich erzeugen. Durch photochemische, thermische oder optomechanische Wirkungen kann die Laserstrahlung Schädigungen erzeugen.
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Bei der Anwendung von Lasern der Klasse 3 B können unter Umständen Brand- und Explosionsgefahren bestehen. "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Laserbereiche von Lasereinrichtungen der Klassen 3 b oder 4 während des Betriebes abgegrenzt und gekennzeichnet sind." |
Sprechen sie deshalb mit uns! Wir haben die Erfahrung, Kompetenz und die richtigen Lösungen, um Ihre Mitarbeiter zu schützen.


In erster Linie besteht die Gefahr irreparabler Augenschäden. 